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   LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 2-24 S 14/22   

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LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 2-24 S 14/22 (https://dejure.org/2023,4326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.02.2023 - 2-24 S 14/22 (https://dejure.org/2023,4326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 2-24 S 14/22 (https://dejure.org/2023,4326)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Blitzeinschlag stellt außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 dar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bulgarienflug mit acht Stunden Verspätung - Blitzeinschlag hatte Flugzeugschäden verursacht: Airline muss die Passagiere nicht entschädigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Dafür trägt das Luftfahrtunternehmen die Darlegungs- und Beweislast (EuGH, Urt. 19.11.2009, Az. C-402/07; EuGH, Urt. 22.12.2008; Az. C-549/07).

    Die Beklagte musste zunächst keine Vorkehrungen gegen die "außergewöhnliche Beeinträchtigung" Blitzeinschlag treffen, insbesondere ein Vorhalten von Ersatzflugzeugen vor Ort in Düsseldorf war nicht erforderlich (vgl. auch EuGH ECLI:EU:C:2008:771 Rn. 40 f. = NJW 2009, 347 Rn. 40 f.; EuGH ECLI:EU:C:2011:303 Rn. 35 = NJW 2011, 2865 Rn. 35).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    In der Entscheidung vom 04.05.2017, Az. C-315/15 erachtete der EuGH die durch einen Vogelschlag verursachte Beschädigung eines Flugzeugs als außergewöhnlichen Umstand.

    Es mangelt bei den von außen wirkenden (Natur-)Ereignissen wie Vogelschlägen und Blitzschlägen gleichermaßen an der untrennbaren Verbundenheit mit dem System zum Betrieb des Flugzeugs, die ihrer Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm nicht tatsächlich beherrschbar sind (vgl. EuGH Pe?.ková/Travel Service C-315/15).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Die Beklagte musste zunächst keine Vorkehrungen gegen die "außergewöhnliche Beeinträchtigung" Blitzeinschlag treffen, insbesondere ein Vorhalten von Ersatzflugzeugen vor Ort in Düsseldorf war nicht erforderlich (vgl. auch EuGH ECLI:EU:C:2008:771 Rn. 40 f. = NJW 2009, 347 Rn. 40 f.; EuGH ECLI:EU:C:2011:303 Rn. 35 = NJW 2011, 2865 Rn. 35).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    In der Entscheidung vom 31.01.2013, Az. C-12/11 hob der EuGH hervor, dass der Begriff "außergewöhnliche Umstände" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wörtlich auf Umstände "abseits des Gewöhnlichen" abstellt.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Ob das erstinstanzliche Urteil objektiv fehlerhaft ist, muss nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts beurteilt werden (BGH, NJW 2004, 2152 = WM 2004, 1147 [1151], zur Veröff.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Unstreitig gewordener Sachvortrag fällt nicht unter diese Bestimmungen (vgl. grundlegend BGH NJW 2005, 291 ff.).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Diesem obliegt es, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die Annullierung bzw. große Verspätung zu vermeiden (BGH, Urt. 14.10.2010, Az. Xa ZR 15/10).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 14/22
    Dafür trägt das Luftfahrtunternehmen die Darlegungs- und Beweislast (EuGH, Urt. 19.11.2009, Az. C-402/07; EuGH, Urt. 22.12.2008; Az. C-549/07).
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